Hier finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Themen: CampusPortal, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Camuscard, Deutschlandsemesterticket, THB Abschluss, Exmatrikulation, Rückerstattung
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, dann schicken Sie uns eine E-Mail an das Studierendensekretariat studierendensekretariat(at)th-brandenburg.de
CampusPortal
Im meinCampus-Portal können Anschriften geändert werden:
1. Mein Studium
2. Studienservice
3. Kontaktdaten bearbeiten (2 Reiter)
Aus dem meinCampus-Portal können Studienbescheingung heruntergeladen werden:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung (4 Reiter)
4. Studierendenbescheinigung (Selbstausdruck für Studierende) PDF
Im meinCampus-Portal können Bankdaten hinterlegt werden:
1. Service
2. Persönliche Einstellungen
3. Eigene Daten ansehen
4. Bankkonto (3 Reiter)
Im meinCampus-Portal können Rechnungen heruntergeladen werden:
1. Mein Studium
2. Studierendenservice
3. Bescheinigung
4. Rechnungen zum Selbstausdruck
Wenn Sie das Passwort vergessen haben oder erstmalig ein Passwort anfordern möchten, lesen Sie dazu bitte hier:
Rückmeldung
Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb der Rückmeldefristen: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/termine-veranstaltungen/rahmentermine/
Nach der Immatrikulationsordnung der Technischen Hochschule Brandenburg hat sich jeder Studierenden rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters rückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt in der Zeit vom:
- 01. Juni bis 25. Juli (Rückmeldung zum Wintersemester)
- 01. Januar bis 22. Januar (Rückmeldung zum Sommersemester)
Nach Ablauf der Rückmeldefrist kann eine Rückmeldung noch verspätet erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass laut Gebührenordnung der Technischen Hochschule Brandenburg bei Überschreiten der Rückmeldefrist eine Säumnisgebühr von 10,00 € fällig wird.
Wird die Rückmeldung (§ 16 Abs. 3 ImO-THB) trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Nachfrist vollzogen, erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 5 Nr. 3 BbgHG die Exmatrikulation von Amts wegen.
Sperrgrund "fehlende Unterlagen"
- bei der Immatrikulation wurden noch nicht alle Unterlagen eingereicht. Sobald die fehlende Unterlage im Studierendensekretariat eingegangen ist, wird die Sperre gelöscht und es kann eine Rückmeldung zum Folgesemester erfolgen
Sperrgrund "Zahlungsverzug Krankenversicherung"
- sobald die offenen Beiträge bei der Krankenversicherung beglichen worden sind, erhalten wir darüber Meldung der Krankenkasse und die Sperre wird gelöscht und es kann eine Rückmeldung zum Folgesemester erfolgen
Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich während des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WS) für das Folgesemester bei gleichzeitiger Zahlung fälliger Gebühren und Beiträge im Studierendensekretariat zu stellen. Entsprechende Nachweise sind dem Antrag ebenfalls beizufügen.
Gebühren und Beiträge werden in vollem Umfang erhoben. Die Technische Hochschule Brandenburg überprüft im Falle der Beurlaubung von Amts wegen, ob einzelne Gebühren-und Beitragsbestandteile erstattet werden können.
Studiengangwechsel
Der Antrag auf Studiengangwechsel ist schriftlich während des Rückmeldezeitraumes (01.01. - 29.02. zum SoSe, 01.06. - 25.07. zum WS) für das Folgesemester zu stellen.
Campuscard
Auf dem Campus befinden sich an den folgenden Standorten Validierungsstationen:
- Haus A (WWZ) , 1. Obergeschoss, rechts neben Raum 115 (Das Haus ist Montags bis Freitags von 07:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.)
- Haus F (Mensa), Foyer, links vom AStA - Büro (Das Haus ist Montags bis Donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und Freitags von 8:00 bis 14:30 Uhr geöffnet.)
Den Wegeplan finden Sie hier: https://www.th-brandenburg.de/hochschule/vorstellung-ueber-uns/campus/wegweiser/
Sonderöffnungszeiten Haus A (WWZ) (CCard an einen der vier Eingangsleser halten!)
für FBW- und FBW-Fernstudenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 21:00 Uhr
Samstags: 07:00 - 17:00 Uhr
für FBT Studenten:
Montags bis Freitags: 07:00 - 22:00 Uhr
für FBI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
für FBI-OSMI Studenten:
Montags bis Donnerstags: 07:00 - 18:30 Uhr
Freitags: 07:00 - 16:30 Uhr
Samstags: 7:00 - 18:30 Uhr
Ohne Foto kann keine CampusCard gedruckt werden!
Auf folgender WEB-Seite: Self-Service-Portal https://idm.th-brandenburg.de mit dem Benutzernamen und Passwort anmelden und links im Menü "Dienste" auf „CampusCard Fotoupload" klicken
Alle Infos sind hier zu finden: www.th-brandenburg.de/studium/information-und-beratung/studierendensekretariat/campuscard/
Informationen zum Deutschlandsemesterticket
Ab dem 01.04.2024 (Sommersemester 2024) entfällt das Semesterticket auf der Campuscard und es wird das bundesweit einheitliche Deutschlandsemesterticket (DST) ausschließlich in digitaler Form eingeführt. Das bedeutet, dass die Campuscard ab dem Sommersemester 2024 nicht mehr als Fahrkarte genutzt werden kann. Die Campuscard ist aber weiterhin zu validieren, damit Sie einen gültigen Semesterausweis haben. Weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf den Seiten des ASTA.
Beachten Sie: Das Deutschlandsemesterticket ist nicht in Online-Studiengängen enthalten!
Link zum Deutschlandsemesterticket.
QR-Code zum Deutschlandsemesterticket:
Das Deutschlandsemesterticket (DST) ist ein personalisiertes nicht übertragbares digitales Ticket und kann vom VBB abgerufen werden.
Gültigkeitsbereich des Tickets ist deutschlandweit gültig im Nahverkehr - Link zum Geltungsbereich und weitere Infos zum Deutschlandticket: www.bahn.de/angebot/regio/deutschland-ticket
THB Abschluss
Gemäß Brandenburger Hochschulgesetz erfolgt die Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung zum Ende des laufenden Semesters.
Sofern die Exmatrikulationsbescheinigung bereits vorliegt, muss diese unbedingt zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag eingereicht werden.
Nachdem die Gutachter die Noten vom Kolloquium dem Prüfungsamt mitgeteilt haben, erfolgt die Erstellung der Abschlussdokumente. In der Regel nimmt dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch. Nach Fertigstellung werden die Dokumente postalisch an die im Campus Management hinterlegte Adresse versendet.
Exmatrikulation
Der Antrag auf Exmatrikulation ist schriftlich im Studierendensekretariat zu stellen. Das Datum der Exmatrikulation kann frühestens der Tag des Eingangs Ihres eigenständig unterschriebenen Antrages bei der Technischen Hochschule Brandenburg sein – bitte vergessen Sie nicht, den Grund der Exmatrikulation anzugeben. Sofern die Exmatrikulation vor dem Ende des laufenden Semesters wirksam werden soll, fügen Sie bitte diesem Exmatrikulationsantrag Ihre Campuscard bei.
Für eventuelle Rückerstattungen bitte Bankverbindung angeben unter „meinCampus-Portal“ – „Benutzer-Information“ – „Eigene Dateien ansehen“ – „Bankkonto“.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Eine vorzeitige Löschung kann beim Rechenzentrum beantragt werden.
Die Löschung der Accounts/Emailadressen erfolgt 6 Monate nach der Exmatrikulation.
Die Benachrichtigung über die Löschung wird per Mail am folgenden 1. des Monats und zur Erinnerung ein zweites Mal 5 Monate nach der Exmatrikulation zugestellt. Eine vorzeitige Löschung kann beim Rechenzentrum beantragt werden.
Ja. Solange nicht der Prüfungsanspruch verloren gegangen ist, besteht jederzeit die Möglichkeit der Wiedereinschreibung in diesen Studiengang.
Rückerstattung
Um eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages zu erhalten, muss die Campuscard zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag beim Studierendensekretariat eingereicht werden.